Rechtsprechung
RG, 30.06.1923 - I. 457/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Unterschied zwischen Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster, insbesondere bei Reklamegegenständen. Muß bei der Anmeldung eines Gebrauchsmusters der Gebrauchszweck ausdrücklich angegeben werden?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gebrauchsmuster
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 107, 100
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 16.04.1975 - I ZR 16/74
Geltungsbereich des Geschmacksmustergesetzes - Einordnung von Zwischenfabrikaten …
Denn bei Beurteilung der Frage, ob das Muster bestimmt und geeignet ist, den durch das Auge vermittelten Formensinn anzuregen, ist dieser Verwendungszweck des Musters zu berücksichtigen (RGZ 61, 178, 181; OLG Hamm MuW 1929, 42 - Rahmen für Mützenabzeichen; OLG Frankfurt GRUR 1957, 619, 621 - Schuhschnalle; vgl. ferner betr. Gebrauchsmuster RGZ 107, 100, 102 - ovaler Bilderrahmen), Die Eigenschaft, auf den Formensinn des Betrachters zu wirken, könnte dem Muster daher nicht abgesprochen werden, wenn es in seiner Formgestaltung diejenigen Elemente aufwiese, die sich bei seiner bestimmungsmäßigen Verwendung - der Bemalung - in ästhetischer Hinsicht ausprägten. - RG, 29.02.1928 - I 258/27
Gebrauchsmusterschutz
angezogenen neueren Entscheidungen des Reichsgerichts vom 7. Oktober 1916 I 86/16 (ZIndustrR. 1916 S. 231), vom 30. Juni 1923 I 457/22 (RGZ. Bd. 107 S. 100) und vom 4. April 1925 (PMZBl. 1925 S. 239) zugrunde.